
Eine der Stärken des Wirtschaftsstandorts Österreichs ist sein unternehmerfreundliches Steuersystem. Eine einheitliche Gewinnbesteuerung von 25 Prozent, keine Gewerbesteuer, sowie keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer - damit punktet Österreich auch im Vergleich mit den neuen EU-Mitgliedsländern ausgezeichnet. Aufgrund breiterer Bemessungsgrundlagen der gewinnsenkenden Ausgaben, ergibt dies eine durchschnittliche Besteuerung von 22% (Studie der KPMG).
Moderne Gruppenbesteuerung
Ziemlich einmalig in Europa ist die Gruppenbesteuerung, die Österreich vor allem für international tätige Unternehmen besonders interessant macht. Wenn sich mehrere Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe zusammenschließen, werden die steuerlichen Ergebnisse der österreichischen Gruppenmitglieder der jeweiligen Muttergesellschaft zugerechnet und letztlich beim Gruppenträger saldiert besteuert. Steuerliche Verluste einzelner Konzerngesellschaften können somit sofort mit den steuerlichen Gewinnen anderer Konzerngesellschaften saldiert werden.
Forschungsfreibetrag
Für Aufwendungen „zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen“ kann im Jahr des Entstehens ein Forschungsfreibetrag geltend gemacht werden. Der Freibetrag beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Forschungsaufwendungen, das heißt 125 Prozent der Forschungsausgaben können Gewinn mindernd geltend gemacht werden. Ein erhöhter Freibetrag von 35 Prozent kann beantragt werden, wenn die Forschungsaufwendungen den Durchschnitt der letzten drei Jahre übersteigen.
Bildungsfreibetrag
Der Bildungsfreibetrag für unmittelbare Aufwendungen für betriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen beträgt 20 Prozent.
Einkommensteuer
Das Einkommen natürlicher Personen unterliegt einem progressiven Steuersatz zwischen 0 und 50 Prozent.